Rechtsprechung
VGH Bayern, 06.11.2017 - 11 ZB 17.1151 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
FeV § 28 Abs. 4 Satz 2
Feststellung einer Nichtberechtigung durch eine tschechische Fahrerlaubnis - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
Feststellung einer Nichtberechtigung durch eine tschechische Fahrerlaubnis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FeV § 28 Abs. 4 S. 2
Ein unter Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip ausgestellter EU-Führerschein ist unmittelbar kraft Gesetzes von Anfang an unwirksam. - rechtsportal.de
FeV § 28 Abs. 4 S. 2
Feststellung der fehlenden Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland nach Ablauf des Führerscheins Nichtigkeitsfeststellungsklage; Anfechtungsklage; Bundesrepublik Deutschland; Antrag auf Zulassung der Berufung; Fahrerlaubnisbehörde; Fahrerlaubnisklassen; ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 26.04.2017 - W 6 K 16.777
- VGH Bayern, 06.11.2017 - 11 ZB 17.1151
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 25.08.2011 - 3 C 25.10
EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; EWR-Führerschein; EWR-Fahrerlaubnis; …
Auszug aus VGH Bayern, 06.11.2017 - 11 ZB 17.1151
Dass sie hierzu nicht verpflichtet ist und dass ein unter Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip ausgestellter EU-Führerschein unmittelbar kraft Gesetzes von Anfang an unwirksam ist, ändert nichts daran, dass die Fahrerlaubnisbehörde nach § 28 Abs. 4 Satz 2 FeV zum Erlass eines nicht konstitutiven, lediglich die Rechtslage feststellenden Verwaltungsakts ermächtigt ist (vgl. BVerwG, U.v. 25.8.2011 - 3 C 25/10 - BVerwGE 140, 256 = juris Rn. 15 ff.). - BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06
Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte
Auszug aus VGH Bayern, 06.11.2017 - 11 ZB 17.1151
Sie liegen vor, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, B.v. 21.1.2009 - 1 BvR 2524/06 - NVwZ 2009, 515 = juris Rn. 34 m.w.N.). - VG Würzburg, 29.08.2011 - W 6 K 11.280
Zulässige Feststellungsklage; keine Subsidiarität der Feststellungsklage
Auszug aus VGH Bayern, 06.11.2017 - 11 ZB 17.1151
Hiermit in Einklang stehen das vom Kläger in Bezug genommene Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 29. August 2011 (W 6 K 11.280 - juris Rn. 14), in dem eine behördliche Verpflichtung zu einer positiven Feststellung der Berechtigung aufgrund eines tschechischen Führerscheins verneint wird, als auch das angefochtene Urteil, in dem die behördliche Berechtigung zu einer negativen Feststellung bejaht wird.